Information zur Batterieentsorgung
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer): Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Husar24 Hanna Stefania Brückner
Reinshagener Str. 35 A
42857 Remscheid
Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Verkauf von Starterbatterien
Gemäß § 10 BattG sind wir als Vertreiber von Fahrzeugbatterien Ihnen gegenüber verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie an uns zurückgeben. Das Pfand wird Ihnen bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist oder bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zurückerstattet. Diese können Sie entweder direkt bei uns unentgeltlich zurückgeben oder an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle (unter Umständen kostenpflichtig). Da es sich bei Fahrzeug-Altbatterien um Gefahrgut handelt dürfen diese keinesfalls per Post oder Paketdienst an uns zurückgesendet werden. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen Ihnen als Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Bitte senden Sie in diesem Fall die Rücknahmebestätigung unter Angabe Ihrer Kundennummer an uns zurück, um eine schnellstmögliche Erstattung des Pfandbetrags an Sie zu ermöglichen.
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